Beratung und Gutachten
Die Erstellung, Implementierung und Evaluation von Hitzeschutzplänen erfordert zwingend ein umfangreiches Fachwissen im Bereich der physikalischen und physiologischen Grundlagen der Thermoregulation des Menschen, des zu beachtenden Rechtsrahmens und der zur Verfügung stehenden akuten und langfristigen Maßnahmen. Der Sachverständige für Hitzeschutz Dr. Karsten Gröning ist seit über 20 Jahren im Bereich der Thermoregulation des Menschen tätig und bildet z.B. die Mitarbeiter von Saunaanlagen oder das Fachpersonal für UV-Bestrahlungsgeräte aus.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine vom Arbeitsgesetz für Betriebe vorgeschriebene Aufgabe, sondern auch die Grundlage des betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mit Blick auf den Hitzeschutz bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für den zu entwickelnden Hitzeschutzplan oder Hitzeaktionsplan. Das Kapitel Gefährdungsbeurteilung und Hitzeschutzplan erklärt beispielhaft die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf thermische Schwerpunkte und liefert anschließend im Modul Hitzeschutzplan eine Musteranleitung für die Entwicklung sinnvoller Hitzeschutzmaßnahmen.
Beratung und Gutachten
Wir unterstützen und beraten Sie bei den relevanten Schritten der Erstellung von Hitzeschutzplänen von der individuellen Analyse der örtlichen Gegebenheiten über die Auswahl von Hitzeschutzmaßnahmen bis hin zur Implementierung von Hitzeaktionsplänen und deren Evaluation.
Alternativ überprüfen und bewerten wir Ihre bereits vorhandenen Hitzeschutzpläne aus Vollständigkeit, Plausibilität, wahrscheinliche Wirksamkeit und mögliche Ergänzungen.