Hitzeschutz-Beauftragter
Ausbildung zum Hitzeschutz-Beauftragten

Gefährdungsbeurteilung und Hitzeschutzplan

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine vom Arbeitsgesetz für Betriebe vorgeschriebene Aufgabe, sondern auch die Grundlage des betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mit Blick auf den Hitzeschutz bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für den zu entwickelnden Hitzeschutzplan oder Hitzeaktionsplan. Das Kapitel Gefährdungsbeurteilung und Hitzeschutzplan erklärt beispielhaft die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf thermische Schwerpunkte und liefert anschließend im Modul Hitzeschutzplan eine Musteranleitung für die Entwicklung sinnvoller Hitzeschutzmaßnahmen.



Gefährdungsbeurteilung

Das Modul Gefährdungsbeurteilung mit dem Schwerpunkt thermische Gefährdungen liefert dem Hitzeschutz-Beauftragten die Analysewerkzeuge für die Identifikation und Beurteilung von möglichen Gefährdungspotenzialen. Mit einfachen Mitteln wie Thermometern, Infrarotthermometern und Infrarotkameras kann hinlänglich genau ein Gefährdungspotenzial identifiziert und quantifiziert werden. Die gewonnenen Daten können zusammen mit Befragungen der Betroffenen dazu genutzt werden, wirkungsvolle Maßnahmen zu erarbeiten und anschließend in einem iterativen Prozeß zu optimieren. Das Modul Gefährdungsbeurteilung bildet im Ergebnis ab, welchen Gefährdungen die jeweiligen Betroffenen ausgesetzt sind, wie groß das Ausmaß der Gefährdung ist, ob ein ggf. vorhandenes Risiko akzeptabel ist oder beseitigt werden soll und die dringlich die ggf. nötige Beseitigung des Gefährdungspotenziales ist. 
Müssen Maßnahmen ergriffen werden, ist darauf abzustellen, welche Maßnahmen von welchem Verantwortlichen in welchem Zeitrahmen  umgesetzt werden müssen. Mit einer Wirksamkeitskontrolle wird die Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen oder in eine weitere Maßnahme überführt..


Hitzeschutzplan

Über die Notwendigkeit von Hitzeschutzplänen oder Maßnahmen zum Schutz vor übermäßiger Hitze (oder Kälte) wird immer wieder kontrovers gestritten und oft sind Aussagen zu hören wie "Das kann ich selbst", "Das weiß man doch" oder "Wie haben die Menschen das nur früher gemacht". Ohne die unzweifelhaft vorhandene Eigenverantwortung von Menschen in Frage stellen zu wollen oder banale Dinge des alltäglichen Umgangs mit hohen (oder niedrigen) Temperaturen überzustrapazieren ist festzustellen, dass gerade bei speziellen Fragen des Hitzeschutzes das praktische Wissen der Betroffenen oft rudimentär ist und kompliziertere Fragestellung wie z.B. der Einfluß von anhaltender Hitzebelastung auf die Pharmakokinetik von ggf. eingenommenen Arzneimitteln, die Leistungsfähigkeit und Grenzen der Thermoregulation vorgeschädigter Menschen bei unterschiedlichen klimatischen Bedingungen oder die Wirkungen von intensiver Sonneneinstrahlung nach Genuß von photosensibilisierenden Substanzen mit Gegenfragen oder Schulterzucken beantwortet werden. Das Modul Hitzeschutzplan liefert ein Grundgerüst an Maßnahmen und Vorschlägen zur Abwehr von gravierender Hitzeeinwirkung die über das Bereitstellen einer Klimaanlage und die Beschattung von Fenstern weit hinaus geht und versteht sich als Präventionsinstrument um das Bewusstsein der Menschen für die Belange der Thermoregulation zu sensibilisieren und die Eigenverantwortung der Menschen im Umgang mit extremen Temperaturen zu stärken.